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Was ist, wenn...

Ihr Kind krank ist?

Bitte benachrichtigen Sie die Schule am Tag der Erkrankung telefonisch von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und nach Genesung schriftlich über das Fehlen Ihres Kindes!

Ihr Kind an einer übertragbaren, meldepflichtigen Krankheit leidet?

Bitte informieren Sie die Schule sofort! 
Die Teilnahme am Unterricht und an anderen schulischen Veranstaltungen ist erst wieder möglich, wenn der behandelnde Arzt einen entsprechenden Befund ausgestellt hat und dieser der Schule vorlegt wurde.

Ihr Kind Läuse hat?

Bitte informieren Sie die Schule sofort! 
Die Teilnahme am Unterricht und an anderen schulischen Veranstaltungen ist erst wieder möglich, wenn eine sachgerechte Behandlung des Läusebefalls stattgefunden hat und diese nachgewiesen wird.

Ihr Kind in der Schule einen Unfall erleidet?

Melden Sie einen anschließenden Arztbesuch bitte bei unserer Sekretärin damit eine vollständige Unfallanzeige aufgesetzt werden kann!

Welche Regelungen gelten zum Umgang mit Fehlzeiten und Entschuldigungen ihres Kindes?

Alle Regelungen zum Umgang mit Fehlzeiten und Entschuldigungen ihres Kindes finden sie als Merkblatt zusammengefasst in folgendem Schreiben der Schulleitung:

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